

Rückgabe von Eintrittskarten und Rücktrittsrecht
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
„Rock am Friedensdenkmal e.V." behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird „Rock am Friedensdenkmal e.V." den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag sowie eine daraus resultierende Rückgabe von Eintrittskarten sind nur bei Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei Absage der Veranstaltung seitens des jeweiligen Veranstalters möglich. Die Rückabwicklung erfolgt zwischen Endkunden und Veranstalter. Bei Verlust der Eintrittskarten ist keine Erstattung möglich.
